Das Tiroler Jugendgesetz gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren und regelt im Wesentlichen die Ausgehzeiten, den Aufenthalt in Lokalen sowie den Konsum von Tabak, Alkohol und jugendgefährdenden Medien. Wichtig ist es, diese Angelegenheiten vom Jugendstrafrecht zu unterscheiden.
Beim Elternsprechtag am 09.12. von 17:00 bis 20:00 Uhr konnten sich die Eltern unserer Schüler nicht nur über den aktuellen Notenstand der Schülerinnen und Schüler informieren, sondern auch für das leibliche Wohl wurde gesorgt.